Miet- und Immobilienrecht

Das Miet- und Immobilienrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet. Es ist geprägt durch eine Vielzahl einzelgesetzlicher Vorschriften sowie einer nur schwer überschaubaren ständigen Rechtsprechung. Vermieter als auch Mieter benötigen in diesem Geflecht von Vorschriften und Rechtsprechung qualifizierte rechtliche Beratung durch erfahrene Anwälte.

Im Mietrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Bockler bei der Gestaltung, Überprüfung und rechtlichen Optimierung von Gewerbe- sowie Wohnraummietverträgen. Auch während eines laufenden Mietverhältnisses beraten wir Sie etwa bei Leistungsstörungen wie Mietrückständen oder Mangeln an der Mietsache. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt der Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen.

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Erwerb, Verkauf, Vermietung

Die eigene Immobilie stellt in der Regel den größten Wert des eigenen Vermögens dar. Fehler beim Erwerb, Verkauf oder auch bei der Vermietung wiegen hier also besonders schwer und können verheerende finanzielle Auswirkungen haben.

Beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie untersützt Sie Rechtsanwalt Michael Bockler im vorvertraglichen Bereich bei den Vertragsverhandlungen und der Vertragsgestaltung. Ihnen vorgelegte Vertragsentwürfe prüfen wir unter Berücksichtigung Ihrer Interessen. Hierbei haben wir auch stets relevante Nebengebiete wie das Maklerrecht oder das Nachbarrecht im Blick.

Schwerpunkte unserer miet- und immobilienrechtlichen Praxis:

  • Beendigung und Abwicklung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen

  • Durchführung und Verteidigung bei Räumungsklagen

  • Gewährleistungsrechte bei Mängeln an der Mietsache

  • Gestalten, Überprüfen und rechtliches Optimieren von Mietverträgen

  • Beratung von Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Beratung und Begleitung bei Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie